Mitgliedschaft
§ 4 - Arten der Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Vereins sind
- ordentliche Mitglieder
- außerordentliche Mitglieder (in Ortsgruppen – OG)
- fördernde Mitglieder
- Anschlußmitglieder
- Ehrenmitglieder
(2) Ordentliche Mitglieder werden über Antrag und nach Vorstandsbeschluß in den Verein aufgenommen. In der Regel führen natürliche Personen dieser Gruppe selbst einen Beauceron (nicht verpflichtend!)
(3) Als außerordentliche Mitglieder gelten Mitglieder in Ortsgruppen
(4) Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein besonders in finanzieller Hinsicht durch deutlich erhöhte Beitragszahlungen
(5) Anschlußmitglieder rekrutieren sich aus dem Familienumfeld eines ordentlichen Mitglieds (Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder). Sie entrichten einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag, der durch die Generalversammlung festgelegt wird. Pro ordentlichem Mitglied kann maximal ein Anschlußmitglied aufgenommen werden.
(6) Ehrenmitglieder werden von der Mitgliederversammlung wegen besonderer Verdienste um den ÖCB auf Antrag des Vorstandes (für 10 Jahre) ernannt.