Mitgliedsbeitrag

§ 8 - Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag besteht aus dem finanziellen Vereinsbeitrag und dem Jahresbeitrag an den Österreichischen Kynologenverband (Kopfquote). Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit festgesetzt.